Verbrauchsabrechnung
Die Abrechnung des Wasserverbrauches erfolgt für die Kunden der Stadtwerke Heinsberg GmbH einmal jährlich auf Grundlage der Wasserzählerablesungen im Oktober.
Die Abrechnung des Wasserverbrauches erfolgt für die Kunden der Stadtwerke Heinsberg GmbH einmal jährlich auf Grundlage der Wasserzählerablesungen im Oktober in Verbindung mit einer Hochrechnung zum Ende des Jahres.
Im Falle eines Eigentümerwechsels wird im laufenden Jahr eine Schlussabrechnung vorgenommen.
Mieterwechsel können nicht gesondert abgerechnet werden.
Findet ein Eigentümerwechsel statt, muss das Vertragsverhältnis innerhalb von zwei Wochen vom Verkäufer schriftlich gekündigt werden. Füllen Sie dazu bitte das Formular „Mitteilung über Eigentümerwechsel“ aus und senden es von beiden Parteien unterschrieben an uns zurück.
Erfolgt keine Kündigung innerhalb dieser Frist, haftet der bisherige Kunde für die Kosten des Wasserverbrauches und des Grundpreises bis zur ordentlichen Kündigung.
Die Wasserkosten setzen sich aus dem Arbeitspreis (Wasserverbrauch) und dem Grundpreis für die Bereitstellung der Anlage zusammen.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren Tarifen.
Um Ihnen und uns die Arbeit zu erleichtern, bieten wir die Möglichkeit eines Lastschriftverfahrens an. Für die Zusendung eines Vordruckes setzen sie sich bitte mit den Mitarbeitern der Stadtwerke Heinsberg GmbH unter den Telefonnummern 02452/14-8111 oder 02452/14-8112 in Verbindung.
TARIFE: ab 01.01.2023 | |
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Arbeitspreis je m³ (zzgl. 7%MwSt.) | 1,28 € |
Zählergrundpreise | |
Kenngröße | mtl. (zzgl. 7% MwSt.) |
Hauswasserzähler Q3 4 bzw. Qn 2,5 | 9,80 € |
Hauswasserzähler Q3 10 bzw. Qn 6 | 13,00 € |
Hauswasserzähler Q3 16 bzw. Qn 10 | 19,60 € |
Großwasserzähler Q3 25 bzw. Qn 15 | 36,75 € |
Großwasserzähler Q3 63 bzw. Qn 40 | 79,75 € |
Großwasserzähler Q3 100 bzw. Qn 60 | 95,50 € |
Großwasserzähler Q3 250 bzw. Qn 150 | 140,75 € |