Kundeninformation Elektronische Wasserzähler

Die Stadtwerke Heinsberg GmbH stellt ab dem Jahr 2024 von mechanischen Wasserzählern auf moderne elektronische Wasserzähler um. Die Umstellung erfolgt sukzessive in den nächsten sechs Jahren im Eichturnus.

Mit der Umstellung auf diese moderne Technologie ergeben sich einige Änderungen, über die wir Sie hiermit gerne informieren möchten.

 

  1. Die elektronischen Wasserzähler messen den Trinkwasserverbrauch nicht mehr mechanisch wie bisher, sondern nun mit einer sogenannten Ultraschallmessung. In dem Wasserzähler befindet sich ein Messrohr mit Ultralschallsensoren, dass bereits geringste Wasserverbräuche misst und als Momentandurchfluss anzeigt. Neben dem Zählerstand wird der momentane Durchfluss in einer kleineren Schrift auf dem Zählerdisplay angezeigt. Kleinstverbräuche ab einem Liter pro Stunde werden somit nicht nur gezählt, sondern sichtbar auch als Durchfluss mit z. B. 0,001 m3/h angezeigt. Das kann helfen, um kleine Undichtigkeiten an z.B. Toilettenspülungen oder anderen Installationen zu entdecken. Hierdurch lassen sich Kleinverluste leichter erkennen, bevor größere Folgeschäden entstehen.
  2. Alle Hauswasserzähler haben nach dem Gesetz eine Eichgültigkeit von sechs Jahren und müssen danach durch neue ausgewechselt werden. Dies ist auch der Fall, wenn der Wasserzähler nur wenige hundert Kubikmeter gezählt hat. Eine Verlängerung der Eichgültigkeitsdauer ist nur mit einem von den Eichbehörden vorgegebenen Stichprobenverfahren möglich. Dadurch, dass elektrische Wasserzähler so gut wie nicht verschleißen, haben moderne Wasserzähler gegenüber mechanischen Zählern sehr gute Chancen Stichprobenverfahren ggf. auch mehrfach zu bestehen. Die neue langlebigere Technik ist somit auch ein Beitrag zur Ressourcenschonung.
  3. Wir empfehlen unseren Kunden einen regelmäßigen Blick auf den Zähler zu werfen, um z.B. Schleichwassermengen (akt. Durchflussmenge) kurzfristig zu entdecken. Somit können Sie Wasserverluste in Ihrer Hauswasserinstallation durch z.B. durchlaufende Spülkästen oder Rohrbrüche frühzeitig erkennen.
  4. Mit den elektronischen Wasserzählern ändert sich auch die Art der Ablesung. Die modernen Wasserzähler übertragen die Zählerstände und Fehlercodes regelmäßig über Funk. Dies vereinfacht die Verbrauchsablesung, spart wertvolle Ressourcen und verbessert die gesamte technische Wassernetzüberwachung ganz wesentlich. Eine Ablesung direkt am Wasserzähler im Haus ist zukünftig nur noch in Ausnahmefällen erforderlich. Für Sie lästige Terminvereinbarungen für Ablesungen oder der Aufwand für Selbstablesungen entfallen zukünftig, ebenso wie Nachablesungen  wegen der Übermittlung falscher Werte. Die Abrechnungsdaten (Zählernummer und aktueller Zählerstand) sowie anstehende Fehlercodes (Trockenlauf, Fließrichtungswechsel usw.) und Zählerbetriebsdaten (z.B.Batteriestand) werden über LoRa-Funksignale oder hilfsweise im Vorbeifahren mit dem „Drive-by-Verfahren“erfasst.  „LoRa“ steht für Long Range (große Reichweite) und kann über große Distanzen mit geringem Stromverbrauch kommunizieren. Bei diesem Verfahren wird mehrmals täglich vom Zähler ein Telegramm mit Verbrauchsdaten versendet, welches wir über Antennenstandorte (Gateways) empfangen können. Im „Drive-by-Verfahren“ fahren wir die öffentlichen Wege mit einem Fahrzeug mit langsamer Geschwindigkeit ab. Das Funksignal wird im Wasserzähler so konfiguriert, dass es an den Wochentagen Montag bis Freitag von maximal von 07.00 – 17.00 Uhr senden wird. Den genauen Auslesetag können Sie wie gewohnt der Verbrauchsabrechnung entnehmen. Diese Daten nutzen wir zur Netzüberwachung, indem wir sie auf der Ebene der Bilanzzonen (Gemeinde/Ortsteil/Straßenzug) zusammenfassen. Der so ermittelte Gesamtverbrauch einer Bilanzzone kann dann der in diese Bilanzzone abgegebenen Wassermenge gegenübergestellt und Differenzen können so zeitnah ermittelt werden. Im Rahmen dieser modernen Netzüberwachung werden keine Verbrauchswerte von einzelnen Wasserzählern ausgewertet. Lediglich einmal jährlich wird für die Verbrauchsabrechnung ein einzelner dieser Verbrauchswerte in das Abrechnungssystem übernommen, damit die Verbrauchsabrechnung für den entsprechenden Zähler erstellt werden kann. Neben diesen beiden Verfahren kann es in bestimmten Fällen notwendig sein, umfangreichere im Zähler gespeicherte Daten zu verarbeiten. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Sie eine Leckageprüfung in Ihrer Liegenschaft wünschen, weil ein entsprechender Fehlercode übermittelt wurde oder wenn Unstimmigkeiten über die Abrechnung des Wasserverbrauchs geklärt werden sollen. Diese zusätzlichen Daten können nur direkt vor Ort am Zähler und dürfen nur im Beisein und mit Zustimmung des Betroffenen ausgelesen werden. Eine über diese Verarbeitungen hinausgehende Verbrauchsanalyse einzelner Wasserzähler findet nicht statt.  
  5. Der Zähler ist batteriebetrieben. Diese Batterie versorgt sowohl das Messsystem als auch die Funkeinheit für mehr als 12 Jahre mit Strom. Die elektromagnetische Strahlung des Systems ist auf Grund dieser technischen Gegebenheiten im Vergleich zu anderen Hochfrequenzfunkquellen, wie z. B. Radio, Funk- oder Mobiltelefonie oder Fernsehen, äußerst gering und liegt weit unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte. Schon ein einminütiges Telefonat mit einem Mobiltelefon übertrifft die Strahlendosis, die der Wasserzähler in der gesamten Einsatzzeit aussendet. Die maximale Sendeleistung beträgt nur 0,01 Watt bei einer Frequenz von 868 Megahertz (MHz). 99,99 Prozent des Tages wird dabei nicht gesendet, da die Übertragung eines Telegramms für das Drive-by-Verfahren nur maximal 16 Millisekunden dauert.
  6. Die Stadtwerke Heinsberg GmbH achtet jederzeit den Datenschutz und die Datensicherheit. Bei einer Datenübertragung werden lediglich diejenigen Daten übertragen, die zur Verbrauchsabrechnung bzw. zur zuverlässigen Wassernetzanalyse und -steuerung notwendig sind. Neben diesem Grundsatz der Datenminimierung stellen wir durch entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen ein hohes Niveau an Datensicherheit her mit dem Ziel, die gesamte Datenübertragung jederzeit gegen unbefugte Zugriffe bzw. unbefugtes Auslesen abzusichern. Die Datenübertragung erfolgt durch eine 128-Bit-AES-Verschlüsselung. Jeder Zähler hat einen eigenen 32-stelligen Verschlüsselungscode. Diesen Code kennt nur die Stadtwerke Heinsberg GmbH. Es können nur dafür vorgesehene Lesegeräte zur Auslesung der Zähler verwendet werden, die den benötigten Schlüssel zum passenden Zähler haben. Die Zusammenführung der Verbrauchsdaten mit den Daten des Anschlussinhabers erfolgt wie in der Vergangenheit auch erst im Zählermanagement- und Abrechnungssystem bei der Stadtwerke Heinsberg GmbH.

Ausführliche Informationen über die durchgeführte Datenverarbeitung finden Sie im hinterlegten Datenschutzhinweis gemäß Artikel 14 DSGVO.

Hinweise zu dem in Ihrem Objekt verbauten Ultraschall-Wasserzähler

oder

entnehmen Sie bitte der entsprechenden Beschreibung.