Wasserlieferung

Die Herstellung eines Trinkwasseranschlusses oder eine Veränderung an einer bereits bestehenden Hausanschlussleitung sind bei den Stadtwerken von dem Eigentümer schriftlich zu beantragen.

Hierzu füllen Sie bitte die Formulare Anmeldung zur Trinwasserversorgung und Inbetriebsetzung Trinkwasserkundenanlage aus und senden diese an:

Stadtwerke Heinsberg GmbH
Borsigstraße 16a
52525 Heinsberg

Bitte beachten Sie, dass bei Neuanschlüssen ein amtlicher Lageplan M 1:500 und ein Keller- bzw. Erdgeschossgrundriss mit gewünschter Leitungseinführung beizufügen sind.

Kosten für einen Neuanschluss:
(Preisangaben ohne gesetzliche MwSt.)

Der Kostenersatz für Neuanschlüsse wird nach Einheitssätzen abgerechnet.
Der Einheitssatz für die Herstellung des Anschlusses beträgt

im öffentlichen Bereich 1.300,00 €
darüber hinaus je Meter auf dem eigenen Grundstück
bis zur Absperrvorrichtung hinter dem Wasserzähler 51,50 €.

Bei Herstellung des Anschlusses wird dem Anschlussnehmer das Recht eingeräumt, die auf seinem Grundstück anfallenden Erdarbeiten selbst auszuführen. Der Einheitssatz beträgt in diesem Falle je Meter 25,75 €.

In den nachfolgenden Fällen ermäßigen sich die o. a. Einheitssätze wie folgt:

a) Bei gemeinsamer Verlegung des Hausanschlusses mit weiteren Versorgungsträgern wie Strom, Gas oder Telekom in einem Graben vermindert sich der Einheitssatz einmalig für den öffentlichen Bereich wie folgt:

Mitverlegung mit einem weiteren Versorger 50,00 €

Mitverlegung mit zwei weiteren Versorgern  75,00 €

Mitverlegung mit drei weiteren Versorgern 100,00 €

 b) Werden sämtliche Erdarbeiten im Auftrag des Anschlussnehmers durch ein Tiefbauunternehmen durchgeführt, ermäßigt sich der Einheitssatz für den öffentlichen Bereich einmalig um € 300,00.

Die Kosten für die Einrichtung eines Wasserzählers nach Inbetriebsetzung der Trinkwasserkundenanlage betragen pauschal 60,00 €.

Bis zur abschließenden Inbetriebsetzung der Trinkwasserkundenanlage durch das Versorgungsunternehmen kann Wasser für vorübergehende Zwecke als Bauwasser nach §22 Abs. 3 AVBWasserV über einen geeichten Zähler des Versorgungsunternehmens entnommen werden. Der Grundpreis beträgt € 1,00 pro Kalendertag.

Baukostenzuschuss:

Der Baukostenzuschuss beträgt bei höchstens zweigeschossigen Bebauungen des Grundstückes 25,00 € je lfdm. Frontlänge. Bei drei und mehr Geschossen wird je Geschoss der Baukostenzuschuss um 25 % erhöht.

Wann ein Baukostenzuschuss zu zahlen ist und wie er berechnet wird, entnehmen Sie bitte dem § 2 der Ergänzende Bestimmungen Anlage 1.